Vertrag

Zur Beauftragung können wir einen mündlichen oder schriftlichen Dienstleistungsvertrag abschliessen.
Der Vertrag ist jederzeit, beidseitig ohne Angabe von Gründen und ohne Fristen mündlich oder schriftlich kündbar.

Die Abrechnung erfolgt nach einem zu vereinbarenden Tagessatz in EUR zzgl. Reisekosten und gesetzl. Umsatzsteuer gegen eine steuerfähige Rechnung. Bei komplexen Vorgängen von hoher betriebswirtschaftlicher Bedeutung kann eine Erfolgsprämie vereinbart werden.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliege ich der besonderen Schweigepflicht gemäss § 16 der Sachverständigenordnung der IHK Stade.


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